Erbrecht in Dresden
Selbst unter Personen die sich nahestehen kann der Tod eines Menschen Streitigkeiten auslösen, an welche niemand vorher gedacht hat. Wer klare Verhältnisse schafft, vermeidet den Streit von Vorherein. Durch rechtzeitige Gestaltung von Testament und Erbvertrag kann von der gesetzlichen Erbfolge der Verwandten und des Ehegatten abgewichen werden.
Tätigkeitsschwerpunkte im Erbrecht
geltend gemachte Pflichtteilsansprüche und deren Abwehr
Regelung der Unternehmensnachfolge in kleinen- und mittelständischen Betrieben unter Berücksichtigung der familiären und wirtschaftlichen Umstände
lebzeitige Schenkungen mit Blick auf Rückgriffsansprüche des Sozialamtes
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen und sonstigen mit der Erbschaft verbundenen Forderungen und Verbindlichkeiten unter besonderer Berücksichtigung der erbschaftssteuerlichen Belastung.