Sind Ihre Verlinkungen noch sicher?

gefährlicher linkMit Urteil vom 8. September 2016 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass Webseitenbetreiber durch bloßes Setzen eines Links zum Urheberrechtsverletzer werden können.

Die Entscheidung betrifft vor allem kommerzielle Webseitenbetreiber.

Soweit Verlinkungen mit „Gewinnerzielungsabsicht“ vorgenommen werden, bestehen danach Nachforschungspflichten zum verlinkten Inhalt. Wer verlinkt, muss sich vorab vergewissern, dass der Betreiber der verlinkten Website über alle erforderlichen urheberrechtlichen Zustimmungen verfügt.

Wo eine solche Zustimmung im Einzelfall fehlt, wird der Verstoß dem Verlinkenden in Zukunft als eigene Verletzungshandlung zugerechnet. Dann wird zu seinen Lasten vermutet, dass er die Geschütztheit des Werkes gekannt hat. Außerdem muss er sich entgegenhalten lassen, vom Fehlen der urheberrechtlichen Erlaubnis zur Veröffentlichung im Internet gewusst zu haben.

Eine Haftung kann dann nur noch durch Nachweis des Gegenteils abgewendet werden.

Erst wenn feststeht, dass der Urheberrechtsverstoß selbst bei intensivsten Nachforschungen nicht aufgedeckt worden wäre, ist er von der Haftung frei.

Für private Webseitenbetreiber greift die neue Vermutungsregelung übrigens nicht ein. Einzelpersonen im gleichen Umfang wie kommerziellen Webseitenbetreibern vorherige Nachforschungspflichten aufzuerlegen, wäre nach der Gerichtsentscheidung ein unzumutbarer Aufwand.

Private können für Urheberrechtsverstöße auf verlinkten Webseiten deshalb erst bei nachgewiesenem Vorsatz herangezogen werden.

Auch Fahrlässigkeit würde jedoch genügen, wenn etwa eine Anzeige des Rechteinhabers unbeachtet bliebe, anstatt den Link daraufhin zu löschen.

Was bedeutet das unter dem Strich ?

Die Einzelheiten, ab wann „Gewinnerzielungsabsicht“ unterstellt wird, sind bisher noch nicht geklärt. Rechtsprechung dazu, ob der Link selbst zur Gewinnerzielung eingesetzt werden muss oder ob ein allgemeiner kommerzieller Charakter einer Website ausreicht, gibt es noch nicht.

Regelmäßig werden Nachfragen beim Betreiber der verlinkten Website schwer zu bewerkstelligen sein und weitergehende Überprüfungen nahezu unmöglich. Beim Verlinken aufpassen müssen in Zukunft vor allem kommerzielle Webseitenbetreiber.

Sind Ihre Verlinkungen noch sicher ?
Sind Ihre Verlinkungen noch sicher ? was last modified: Oktober 3rd, 2016 by g.volkmann

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