Steuerliche Begünstigung von Firmenerben
Mit Urteil vom 17.12.2014 hatte das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die im Jahr 2009 eingeführte Freistellung von geerbtem Betriebsvermögen von der Erbschaftssteuer gegen das Gleichbehandlungsgebot verstößt. Firmenerben würden gegenüber Erbschaften mit Geldvermögen oder Immobilien ohne sachlichen Grund bevorzugt. Nur für kleine bis mittlere Familienbetriebe könne als Grund ausreichen, dass die wirtschaftliche Existenz und Arbeitsplätze wegen der Erbschaftssteuerbelastung bedroht wären. Bei Großbetrieben müsse eine Bedürfnisprüfung für den Einzelfall vorgesehen werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber eine Neuregelung der Materie bis spätestens zum 1. Juli 2016 aufgegeben.
Am 24.06.2016 hat der Bundestag das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Eine inhaltliche Zusammenfassung finden Sie hier.
Der Bundesrat hat seine erforderliche Zustimmung zu dem Gesetz zunächst nicht erteilt. Stattdessen hat er den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen.
Der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses hat der Bundestag in seiner Sitzung vom 27.09.2016 zugestimmt.
Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird mit den Änderungen des Vermittlungsausschusses in Kraft treten, wenn auch der Bundesrat dem Gesetz mit der Beschlussempfehlung zustimmt. Beides steht am 14.10.2016 auf der Tagesordnung des Bundesrates.