kuendigenKündigung – wie zustellen ?

Einschreiben-Rückschein

Bei einem Einschreiben-Rückschein bestätigt der Empfänger mit seiner Unterschrift bloß, dass er einen Brief erhalten hat. Damit im Streitfall auch der Inhalt der Sendung nachgewiesen werden kann, empfiehlt es sich, eine dritte Person beim Eintüten in den Umschlag als Zeugen beizuziehen.

Wenn der Empfänger angetroffen wird, aber das Einschreiben nicht annimmt, muß er sich wegen Empfangsvereitelung so behandeln lassen als wäre eine ordentliche Zustellung erfolgt.

Problematisch ist der Zugangsnachweis dann, wenn der Adressat vom Boten nicht angetroffen wird und die hinterlegte Post auch nicht abholt. Die bloße Information darüber, dass ein Einschreiben zur Abholung bereit liegt, steht dem Zugang des eigentlichen Schreibens rechtlich noch nicht gleich. Ausserdem hat der Absender keinen Einfluss darauf, wieviel Zeit beim beauftragten Unternehmen bis zur Zustellung verstreicht.

Wenn es um die Abgabe wichtiger Erklärungen geht oder wenn Fristen gewahrt werden müssen, ist ein Einschreiben-Rückschein deshalb nur mit Einschränkungen als Zugangsnachweis geeignet.  Falls kein unterschriebener Rückschein zurückkommt, ist es nutzlos.

Einwurf-Einschreiben

Beim Einwurf-Einschreiben kann der Zugang anhand der Sendungsnummer im Internet nachverfolgt werden. Auch dazu haben jedoch Gerichte bereits Bestätigungen von Postboten bei Briefkastenanlagen angezweifelt : sie könnten sich geirrt und das Schreiben in den falschen Schlitz eingeworfen haben. Wie beim Einschreiben-Rückschein ist zusätzlich ein Zeuge ratsam, der den Inhalt des Umschlags bestätigen kann. Für fristgebundene Erklärungen gilt auch bei dieser Zustellart, dass der Absender keinen Einfluss auf die Dauer beim beauftragten Zustellunternehmen hat.

per Boten

Relativ sicher ist der persönliche Einwurf wichtiger Schreiben in den Briefkasten des Empfängers durch eine Person, die dafür notfalls als Zeuge zur Verfügung steht. Ausserdem sollte der Bote bestätigen können, dass sich in dem Umschlag gerade der maßgebliche Inhalt befunden hat. Wenn der Einwurf zeitig vormittags an einem Werktag  erfolgt, so dass noch am gleichen Tag mit der Leerung gerechnet werden kann, ist der Zugang erfolgt.

Fax

Wenn eine gesetzliche Vorschrift Schriftformzwang anordnet, reicht ein Fax nicht aus. Dann muß für den Zugang eines Schreibens mit Originalunterschrift gesorgt werden, so etwa bei einer Kündigung von Wohnräumen, dem Mieterwiderspruch dagegen oder einer Kündigung von Arbeitsverhältnissen. Ansonsten sind rechtsverbindliche Erklärungen per Fax möglich. Ob jedoch der OK-Vermerk aus dem Sendeprotokoll eines Faxgerätes als Zugangsnachweis beim Empfänger ausreicht, ist derzeit noch nicht abschliessend geklärt. Teilweise werden solche Berichte nur als ein Indiz angesehen, das allenfalls zusammen mit anderen Indizien Beweiskraft entfalten kann.

Email

Emails gelten zwar mit Zugang in der Mailbox des Empfängers als zugegangen. Solange der Absender jedoch keine Zugangsbestätigung erhält, genügt die Versendung aus seinem Emailaccount allein nicht als Zugangsnachweis beim Empfänger.

sms, whatsapp

Das bloße Absenden einer SMS oder der protokollierte Chatverlauf einer whatsapp-Nachricht reichen als Zugangsnachweis nicht aus. Die Schwierigkeit besteht bei diesen Kommunikationsformen im erforderlichen Nachweis, dass gerade der Adressat vom Inhalt Kenntnis genommen haben muss. Weil Handys auch verliehen werden, wird der nötige Grad an Sicherheit so regelmäßig nicht erreicht.

Was tun ?

Wenn möglich, lasse ich per Boten zustellen. Die Nachweismöglichkeiten können ausserdem durch Kombination verschiedener Arten verbessert werden, zum Beispiel  „vorab per Fax“ und zusätzlich per „Einwurf-Einschreiben“.

Für weitere Unterstützung sprechen Sie mich bitte an.

Kündigung – wie zustellen ?
Kündigung – wie zustellen ? was last modified: Oktober 12th, 2016 by g.volkmann

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